WAS IST DIE BKV?

Eine betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine Versicherungsleistung, die von Unternehmen für ihre Mitarbeiter:innen abgeschlossen wird. Sie ergänzt die gesetzliche Krankenversicherung und bietet zusätzliche Leistungen wie Zahnersatzleistungen, Optikerleistungen, Krankengymnastik, Chefarztbehandlung, alternative Heilmethoden und viele mehr. Sehen Sie sich unsere Modelle für alle Variationen an.

Sie unterstützt Sie als Arbeitgeber:in, Ihre Mitarbeiter:innen zu binden und den Arbeitsplatz attraktiver zu gestalten.

Zudem kann eine bKV dazu beitragen, die Krankheitskosten zu reduzieren und die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter:innen aufrechtzuerhalten, was langfristig die Produktivität des Unternehmens steigert.

  • Exklusiv nur in Ihrem Unternehmen
  • Steigerung der Mitarbeiter:innenzufriedenheit
  • Steigerung der Weiterempfehlungsbereitschaft
  • Sofort erlebbarer Mehrwert
  • Kostengünstige Personalzusatzleistungen mit hoher Akzeptanz bei Mitarbeitern:innen
  • Positionierung als attraktive/r und soziale/r Arbeitgeber:in
  • Schlanke Prozesse in der Abwicklung

  • Bietet Leistungen, die von der gesetzliche Krankenversicherung nicht übernommen werden
  • Aufnahme ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit
  • Beiträge werden durch Arbeitgeber:in finanziert
  • Umfangreiche kostenfreie Gesundheitsservices auch für Familienangehörige
  • Rechnungen können komfortabel per App übermittelt werden

Jetzt kostenlose Beratung anfordern
und direkt profitieren.

Umsetzungsplan

So einfach können Sie starten. Wir stehen an Ihrer Seite.

1

2

Einrichtung des Gruppenvertrages

3

4

Präsentation bei den Mitarbeiter:innen

5

Erste
Beitragsrechnung

6

Angebot zur Vertrags-Verlängerung

Steuerliche Behandlung

der arbeitgeber:innenfinanzierten bKV-Beiträge.

    Ist Ihr monatlicher bkV-Beitrag < 50 EUR ?

    bkV-Beiträge und andere Sachbezüge < 50 EUR ?

    lightbulb

    Der BKV-Beitrag ist im Rahmen der Sachbezugsfreigrenze
    steuerfrei und kein (sv-beitragspflichtiges) Arbeitentgelt.

    lightbulb

    Der komplette BKV-Beitrag (oder ein anderer Sachbezug)
    ist steuerpflichtig und (sv-beitragspflichtiges) Arbeitsentgelt.

    Mögliche Anwendungsoptionen:

    1. Pauschalversteuerung § 37b EStG
    2. Pauschalversteuerung $ 40 Abs.1 S.1 Nr.1 EStG
    3. Individuelle Versteuerung – Nettolohnversteuerung

    Häufig gestellte Fragen

    Warum sollte mein Unternehmen eine bKV abschließen?

    Eine bKV hilft dabei, die Gesundheit und das Wohlbefinden Ihrer Mitarbeiter:innen zu fördern und talentierte Fachkräfte anzuziehen und zu halten.

    Die Leistungen können je nach Versicherungsanbieter:in variieren, aber typischerweise umfassen sie Arztbesuche, Medikamente, Krankenhausaufenthalte, Notfallversorgung und weitere medizinische Dienstleistungen.

    Eine bKV fördert die Mitarbeiter:innenbindung, erhöht die Attraktivität Ihres Unternehmens für Fachkräfte und kann die Mitarbeiter:innenzufriedenheit sowie die Produktivität steigern. Zudem steigert Sie die Exklusivität der Arbeitsplätze.

    Ja, ich biete maßgeschneiderte Pakete an, die den Bedürfnissen und Anforderungen Ihres Unternehmens entsprechen.

    Die Kosten variieren je nach Anbieter:in, Deckungsumfang und der Anzahl der versicherten Mitarbeiter:innen. Es ist ratsam, sich von mir beraten zu lassen.

    Grundsätzlich ja. Eine bKV kann für Unternehmen ab 5 Mitarbeitern installiert werden.

    Sie können sich an mich wenden, da ich mich auf betriebliche Krankenversicherungen spezialisiert haben, um ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Unternehmen zu erstellen.

    Einige Versicherungsanbieter:innen bieten auch Programme zur Gesundheitsförderung und Prävention an, die den Mitarbeiter:innen helfen können, gesund zu bleiben und Krankheiten vorzubeugen.

    Der Versicherungsschutz endet für den/die Mitarbeiter:in, sobald er/sie das Unternehmen verlässt. Ausnahme bildet der Ruhestand, hier kann der/die Arbeitnehmer:innen den Vertrag eigenständig übernehmen.

    Bei Doppelversicherungen, die bereits zu Beginn der bKV bestehen, haben Sie folgende Möglichkeiten:

    • Sie können den entsprechenden bKV-Baustein innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsbeginn rückwirkend aufheben lassen oder
    • Sie können nach Ablauf der 2 Monate den bKV-Baustein zum Ende des aktuellen Monats stornieren.

    Grundsätzlich gilt bei Doppelversicherung das Bereicherungsverbot. Gemäß diesem darf in Summe nicht mehr als 100% des Rechnungsbetrages ausgezahlt werden. D.h. die Summe der Erstattungen aller Kostenträger:innen (Allianz, ggf. GKV/PKV-Vorleistung und/oder eine weitere private Krankenzusatzversicherung) darf nicht größer sein als der Rechnungsbetrag.

    Eine individuelle Beratung zu den Vor- und Nachteilen wird empfohlen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an mich.

    Bei

    • Elternzeit
    • einem längeren Ausfall aufgrund einer Erkrankung (ab der 6. Woche)
    • einer Familienpflegezeit
    • einer sonstigen Freistellung (z. B. Sabbatical)

    führt Ihr/e Arbeitgeber:in Ihre bKV beitragsfrei für Sie weiter (maximal 36 Monate). An Ihrem Versicherungsschutz ändert sich nichts.